1. Anwendungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die die in diesen AGB beschriebenen Leistungen von Helvia nutzen möchten („Auftraggeber“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn Helvia ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt.
- Individuelle Abreden zwischen Helvia und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
- Helvia bietet Beratung und unterstützende Dienstleistungen bei dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch den Auftraggeber an. Weitere Leistungen sind die Erstellung betriebswirtschaftlicher Kalkulationen zur Verbesserung der Energiebilanz unserer Kunden sowie die Beratung im Hinblick zu alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Die vereinbarten Leistungen von Helvia ergeben sich aus dem Angebot, das Helvia dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses übersendet.
- Der Auftraggeber schließt alle zur Umsetzung und Implementierung der in Ziffer 2.1 erwähnten Angelegenheiten notwendigen Verträge mit Dritten (z.B. Handwerkern, Installateuren oder Förderstellen) selbst ab und stellt Anträge bei Behörden im eigenen Namen. Helvia wird weder als Stellvertreter des Auftraggebers noch von Dritten tätig. Von Helvia erstellte Anträge bei Netzbetreibern oder Behörden sind von dem Auftraggeber auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und im eigenen Namen einzureichen. Helvia übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Anträgen gemachten Angaben.
- Helvia bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt nicht die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bzw. der Umsetzung sonstiger Maßnahmen für den Auftraggeber. Helvia wird ausschließlich als beratender Dienstleister tätig, ohne einen darüberhinausgehenden Erfolg, insbesondere eine bestimmte Rentabilität der Photovoltaikanlage bzw. einen bestimmten Erfolg im Zusammenhang mit Energiesparmaßnahmen, zu schulden.
- Helvia erbringt keine Planungs- und Durchführungsleistungen. Sämtliche von Helvia zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich beratender und unterstützender Natur.
3. Vertragsschluss
- Helvia gibt ein Angebot in Text- oder Schriftform ab, welches der Auftraggeber innerhalb der in dem Angebot genannten Angebotsfrist annehmen kann. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung der ihm von Helvia überlassener Unterlagen nicht berechtigt und hat diese auf Verlangen von Helvia herauszugeben.
- Werden Verträge außerhalb der Geschäftsräume von Helvia geschlossen, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Helvia.
4. Beratungsdienstleistung
- Bei einer Beratung analysiert Helvia das Objekt im Hinblick auf den Einsatz und Betrieb einer Photovoltaikanlage bzw. alternativer Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Die Objektanalyse erfolgt nach Wahl von Helvia durch eine Begehung vor Ort oder am Sitz von Helvia durch Auswertung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Die von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen gelten dabei als richtig und vollständig.
- Auf Grundlage der Objektanalyse erstellt Helvia ein Anforderungsprofil für eine geeignete Photovoltaikanlage und notwendige Elektrik- und Umbauarbeiten. Dieses ist von dem Auftraggeber zu prüfen und zu bestätigen.
- Nach Bestätigung, der von Helvia erstellten Objektanalyse durch den Kunden wird das Projekt nach Zustimmung des Kunden zur Ausschreibung gebracht. Dabei wird eine sog. „Vergabeakte“, die alle relevanten Informationen zum Kundenauftrag enthält, dem Handwerkernetzwerk von Helvia zur Verfügung gestellt. Helvia weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Planungsdienstleistungen von den von dem Kunden auszuwählenden Handwerkern zu erbringen sind. Die Vergabeakte enthält lediglich die von Helvia im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Analyse erhobenen Informationen sowie die daraus gewonnen Erkenntnisse. Die Vergabeakte ersetzt nicht die vollumfängliche Planung der Installation einer Photovoltaikanlage bzw. alternativer Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Daraus resultierende Angebote von Dritten sind an den Auftraggeber gerichtet. Helvia wird in diesem Zusammenhang weder als Vertreter des Auftraggebers noch von Dritten tätig.
- Helvia steht dem Auftraggeber für weitere Beratungen und Dienstleistungen während der Installation und bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage nach Maßgabe der beauftragten Leistung zur Verfügung.
- Sofern der Auftraggeber Helvia mit der laufenden Beratung zu Energiesparmaßnahmen bzw. effizienteren Nutzung einer Photovoltaikanlage beauftragt, wird Helvia periodisch die Daten der Anlage in Hinsicht auf mögliche Effizienzsteigerungen analysieren und dem Auftraggeber Möglichkeiten der Optimierung aufzeigen. Weitere Leistungen sind das Monitoring der Anlage im Hinblick auf auftretende Funktionsstörungen und Austausch von Ersatzteilen.
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere hat er Daten der Anlage rechtzeitig bereitzustellen und bei Bedarf Zugang zu der Anlage zu gewähren.
- Die von Helvia genannten Optimierungsmöglichkeiten sind optionale Maßnahmen. Der Auftraggeber ist für die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen selbst verantwortlich. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, Änderungen in der Konfiguration der Anlage durch den Verkäufer bzw. Hersteller der Anlage freigeben zu lassen, um einen etwaigen Verlust von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen auszuschließen.
- Sofern Helvia im Rahmen der laufenden Beratung für den Auftraggeber zur Umsetzung von Maßnahmen Angebote bei Anbietern der jeweiligen Leistung einholt, wird Helvia in diesem Zusammenhang weder als Vertreter des Auftraggebers noch von Anbietern tätig. Die Beauftragung eines Anbieters erfolgt durch den Auftraggeber selbst. Helvia wird nicht Vertragspartei und übernimmt keinerlei Mithaftung für Leistungen des Anbieters.
5. Honorar
- Das vereinbarte Honorar einschließlich separat ausgewiesener Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Angebot und umfasst nur die von Helvia zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 4 dieser AGB. Alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt (wie z.B. die Kosten für die Photovoltaikanlage, deren Installation, etwaigen Umbauarbeiten oder sonstige Arbeiten von Dritten) sind von dem Auftraggeber zu tragen.
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen von Helvia in Verzug, so kann Helvia für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Honorar verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Helvia muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzugs anrechnen lassen.
6. Haftung
- Betriebswirtschaftliche Kalkulationen werden auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten erstellt. Sämtliche von Helvia erstellten Analysen im Hinblick auf die Rentabilität einer Photovoltaikanlage sind indikativ und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit für aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Änderungen der in den Analysen dargelegten Planungsannahmen.
- Helvia haftet nicht für die Richtigkeit von eingeholten Angeboten, die Einhaltung von Kostenvoranschlägen, die vertragsgemäße Erfüllung von Verträgen durch von dem Auftraggeber beauftragte Dritte oder für deren Bonität. Ebenfalls haftet Helvia nicht für nachträgliche Preiserhöhungen der beauftragen Photovoltaikanlage oder deren Komponenten. Helvia übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Dritten im Rahmen des Projekts gemachten Angaben. Helvia ist nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und beauftragten Dritten vermittelnd tätig zu werden.
- Verletzt Helvia eine vertragliche Pflicht, so kann der Auftraggeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn Helvia die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Gegenüber Unternehmen ist eine Haftung von Helvia für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und der Höhe nach auf die Summe der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Helvia beschränkt.
- Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von Helvia oder dem Auftraggeber verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, Helvia auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die Helvia weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
7. Datenschutz
- Helvia wird personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich behandeln und nur zu Zwecken der Vertragserfüllung an Dritte weitergeben.
- Personenbezogene Daten werden bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen von Helvia gespeichert.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Helvia.
8. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Helvia, sofern nicht eine Beratung vor Ort vereinbart ist Leistungen können durch Mitarbeiter von Helvia oder durch von Helvia beauftragte Dritte erbracht werden.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Helvia, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. Helvia bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
- Sind vorstehende AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.