Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024: Worauf Sie als Hausbesitzer oder Vermieter achten müssen
Die Bundesregierung hat ein Verbot für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 beschlossen, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Heizsystemen zu erhöhen. Keine Sorge, funktionierende Heizungen müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das für Eigentümer und Vermieter bedeutet und welche Szenarien für Sie relevant sein könnten.
Das Verbot betrifft den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024, wobei bestehende Heizungen weiterhin betrieben und repariert werden dürfen. Die Regelung sieht vor, dass 65% der Energie in neuen Heizsystemen aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen sind vorgesehen, sodass sich die Auswirkungen auf Verbraucher in Grenzen halten.
Die Vorlage zum Gesetzesentwurf Wärmewende finden Sie hier.
In diesem Artikel behandeln wir folgende Situationen:
- Frühzeitig modernisieren
- Staatliche Förderung & Subventionen
- Neue Öl- oder Gasheizungen
- Alte oder neue Gas- oder Ölheizungen als Eigentümer
- Bereits vorhandene Wärmepumpen
- Mietwohnungen und mögliche Kosten
Grundsätzlich müssen weder Eigenheimbesitzer noch Vermieter eine funktionierende Heizung ausbauen. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, unterliegen allerdings bereits bestehenden Modernisierungspflichten. Härtefallregelungen und Ausnahmen für ältere Hausbesitzer sowie Übergangsfristen bei Verkauf oder Erbschaft sind vorgesehen.
Die Einhaltung der 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien kann durch verschiedene Technologien erreicht werden, wie z. B. Solarenergie, Stromdirektheizungen oder Wärmepumpen. Wir helfen Ihnen gerne die passende Lösung zu finden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderangebote zur Solarthermie finden Sie hier.
Wenn Ihre Heizung bereits älter als 30 Jahre ist, müssen Sie unter Umständen den Heizkessel austauschen. Ausnahmen gelten für bestimmte Kesseltypen und selbstnutzende Eigentümer, die seit 2002 in ihrem Eigentum wohnen. Bei irreparablen Schäden haben Eigentümer drei Jahre Zeit, um eine neue Lösung zu finden. Für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern gelten 13 Jahre, und bei bevorstehendem Anschluss an ein Wärmenetz können Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren gelten.
Frühzeitig modernisieren:
Auch wenn Ihre alte Heizung noch funktioniert, kann es ratsam sein, sich bereits jetzt mit dem Thema Modernisierung auseinanderzusetzen. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn die Heizung bereits häufiger ausgefallen ist. Zudem profitieren Sie momentan noch von Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Vermieter sollten unbedingt einen Sanierungsfahrplan erstellen, um frühzeitig notwendige Maßnahmen zu erkennen. Eine frühzeitige Analyse kann auch bestätigen, dass kurzfristig keine Handlung notwendig ist. Vermeiden Sie jedoch, erst in einigen Jahren festzustellen, dass Sie früher hätten aktiv werden sollen.
Staatliche Föderung & Subventionen:
Die aktuellen Förderbedingungen für energetische Sanierungen sind großzügig. So wird der Einbau klimafreundlicher Wärmepumpen mit einem Bundeszuschuss von bis zu 40% der Investitionskosten unterstützt – unabhängig vom Einkommen. Wir können Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen. Bedenken Sie auch, dass fossile Energien durch die steigende CO2-Bepreisung zunehmend teurer werden.
Staatliche finanzielle Unterstützung ist vorgesehen in Form eines einheitlichen Zuschusses von 30% für selbstgenutztes Wohneigentum oder private Kleinvermieter mit bis zu fünf weiteren Wohneinheiten. Zusätzliche Klimaboni erhöhen die Förderung um bis zu 20% für freiwilligen Heizungsaustausch oder Wohngeldempfänger. Wer gesetzliche Anforderungen übererfüllt, kann weitere 10% Förderung erhalten. Förderkredite ermöglichen eine zeitliche Streckung der finanziellen Belastungen.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie hier.
Neue Öl- oder Gasheizungen:
Für Eigentümer mit relativ neuen Öl- oder Gasheizungen besteht keine sofortige Handlungspflicht. Das Gesetz betrifft neue Heizungen, und bestehende Anlagen dürfen bis zum 31.12.2044 weiter betrieben werden. Dennoch kann eine Integration erneuerbarer Energien in das bestehende Heizsystem sinnvoll sein, um fossile Brennstoffe einzusparen. Solarthermie-Anlagen können beispielsweise den Gasverbrauch reduzieren. Förderungen erhalten Sie u. a. von der KfW-Bank. Bis 2045 muss jedes Gebäude klimaneutral sein.
Informationen zur Förderung der KfW-Bank finden Sie hier.
Alte Öl- oder Gasheizung:
Für Eigenheimbesitzer auf dem Land oder in der Stadt mit alter Öl- oder Gasheizung gilt, dass ein Austausch nicht zwingend erforderlich ist, es sei denn, das Heizsystem ist 30 Jahre alt. In diesem Fall sind Modernisierungen notwendig. Alternative Heizsysteme wie Solarenergie, Stromdirektheizungen oder Wärmepumpen sind mögliche Lösungen. Die optimale Heizanlage hängt von individuellen Faktoren wie Gebäude, Nutzung und geplanten energetischen Modernisierungen ab.
Bereits vorhandene Wärmepumpen: Optimieren und Energieeffizienz steigern
Wenn Sie bereits eine Wärmepumpe besitzen, besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Suchen Sie dennoch nach günstigen Stromtarifen, um Kosten zu sparen. Spezielle Wärmepumpentarife sind oft günstiger als herkömmliche Haushaltsstromtarife. Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale über günstige Tarife für Ihre Wärmepumpenheizung. Kombinieren Sie Wärmepumpen gleichzeitig mit einer Photovoltaik-Anlage.
Weitere Informationen zu Wärmepumpentarife finden Sie hier.
Günstige Tarife können Sie hier über die Seite der Verbraucherzentrale suchen.
Prüfen Sie darüber hinaus auch die Gebäudedämmung, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
Mietwohnungen und mögliche Kosten
In städtischen Gebieten besteht häufig die Möglichkeit, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen, da die Installation von Wärmepumpen nicht immer möglich ist. In ländlichen Gebieten sind Erd- oder Luftwärmepumpen oft geeignetere Lösungen.
Mieter können nach einer energetischen Sanierung von geringeren Nebenkosten profitieren, da ein Großteil der Energie in privaten Haushalten für Raumwärme und Warmwasser benötigt wird. Eine Modernisierung des Gebäudes erhöht den Wert für den Vermieter und senkt die Energiekosten für die Mieter.
Darüber hinaus sind die Modernisierungskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen gesetzlich gedeckelt:
- Die jährliche Umlage darf höchstens 8 Prozent der Modernisierungskosten betragen.
- Innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren darf die Mieterhöhung nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter ansteigen.
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