
Solarpaket I & Solarpaket II – Bundeswirtschaftsminister Habeck stellt neues Gesetzespaket für PV vor – was das für Sie als Eigenheimbesitzer, Mieter und Privatperson bedeuten könnte
Ein Update zum beschlossenen Paket vom 16.08.2023 können Sie hier lesen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen durch das Solarpaket I und das Solarpaket II auf Sie als Privatperson, Eigenheimbesitzer oder Mieter zukommen könnten. Wir haben uns auf die für Sie wichtigsten Themenbereiche konzentriert. Das gesamte Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie hier einsehen.
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Warum soll ein neues Gesetztes Paket verabschiedet werden?
Die Internationale Energieagentur (IEA) berechnet, dass die Stromversorgung bis 2035 klimaneutral sein muss, um das 1,5°-Ziel zu erreichen. Um dies zu erreichen, hat die Bundesregierung beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu erhöhen. Derzeit liegt der Anteil bei 40 %. Um dieses Ziel effizienter zu erreichen, wurden die Solarpakete I und II auf den Weg gebracht. Diese sollen eine Erleichterung der Bürokratie, den Abbau von Hindernissen für den Ausbau von Photovoltaik und die Verschlankung von Prozessen für Nutzer, Anbieter und Versorger bewirken.
Solarpaket I soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt werden, während die Arbeiten zum Solarpaket II nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Solarpaket I beginnen sollen.
Auswirkungen Solarpaket I & Solarpaket II
Die Maßnahmen, die Sie als Eigenheimbesitzer, Privatperson oder Mieter hauptsächlich betreffen, konzentrieren sich auf drei Bereiche:
- Regelungen zu Photovoltaik auf dem Eigenheim
- Regelungen zu Balkonkraftwerken für Mieter / Eigenheimbesitzer
- Regelungen zum Bürokratieabbau und Netzanschluss
Regelungen zu Photovoltaik auf dem Eigenheim
Ziel: Die PV-Anlage soll zum Herzstück des heimischen Energiemanagements werden, indem sie das Elektroauto, die Wärmepumpe oder den heimischen Batteriespeicher mit eigenerzeugtem Strom versorgt. Der ortsnahe Verbrauch von PV-Strom, insbesondere durch das Laden von Elektromobilitätsfahrzeugen und Wärmepumpen führt zu einer höheren Flexibilität des Gesamtsystems.
Solarpaket I
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
---|---|---|
Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach. | Es ist nun möglich, zwei voneinander unabhängige Solaranlagen (1 x Eigenverbrauchsanlage und 1 x Volleinspeiseanlage, bei der eine höhere Einspeisevergütung gezahlt wird) gleichzeitig auf dem Dach zu installieren. Die Entscheidung, welche Anlage die höhere Vergütung erhält, kann nun geändert werden. Die jährliche Meldung zur Volleinspeiseanlage entfällt – stattdessen muss nur noch der Netzbetreiber informiert werden. Dies bietet Anreize für die optimale Nutzung der Dachfläche. Sollte der Stromverbrauch in Zukunft steigen, kann der Anlagenbetreiber problemlos auf die größere, ursprünglich als Volleinspeiseanlage konzipierte Anlage für den Eigenverbrauch umsteigen. | Sofern Sie 2 verschiedene Anlagen mit unterschiedlichen Zwecken gleichzeitig betreiben, können Sie zwischen den Anlagen in Ihren Zwecken wechseln. Ob es überhaupt sinnvoll ist zwei verschiedene Anlagen auf einem Dach zu betreiben, bleibt zu überprüfen. Wir rechnen das gerne für Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch aus. |
Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken. Derzeit müssen alle Anlagen in der Direktvermarktung – unabhängig ihrer Größe mit entsprechender Technik ausgestattet sein, sodass der Direktvermarkter jederzeit die momentane Einspeisung abrufen und die Anlage fernsteuern kann. Deshalb sollen die zwingend technischen Anforderungen bis 25kW abgesenkt und damit auch eine Eintrittsbarriere für die Direktvermarktung geschmälert werden | Mehr Direktvermarktung und somit attraktivere Vergütung für produzierten Solarstrom zulassen und entsprechende Hürden abbauen, um PV-Ausbau zu beschleunigen | Sie können Strom zukünftig einfacher direkt vermarkten (lassen), was zu einer höheren Vergütung des nicht selbst genutzten Stromes führt. Diese Vergütung liegt oft deutlich über dem Wert, den Sie durch die Einspeisevergütung erhalten |
Garten-PV vereinfachen. Eine Garten-PV Anlage wurde bisher seitens des EEG nur gefördert, wenn die Dachfläche für die Installation der Anlage nicht geeignet war. Wann ein Dach zur Installation einer PV-Anlage nicht geeignet ist, wird derzeit noch untersucht und definiert. Bis dahin wird pauschal angenommen, dass ein Dach für die Installation einer PV-Anlage nicht geeignet ist, wenn eine Anlage im Garten in Betrieb genommen wird. | Hürdenabbau und Anreizschaffung für Garten-PV | Auch ohne Prüfung, ob ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist oder nicht, können Sie eine Garten PV-Anlage in Betrieb nehmen und die Einspeisevergütung erhalten. |
Solarpaket II
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
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Bauliche und technische Anforderungen an PV-Anlagen auf Dächern weiter optimieren. Bauliche Detailregelungen hemmen derzeit teilweise den einfachen und effizienten Zubau von PV auf dem Dach. Hier sollen Absenkungen und Vereinheitlichung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen geprüft werden. | Effizientere Flächennutzung von PV-Modulen – vor allem bei Reihenhäusern. Darüber hinaus sollen größere Module über 2 m² für die PV-Installation auf dem Dach einfacher genutzt werden | Vor allem als Reihenhausbesitzer sind Sie weniger limitiert in der Größe der Anlage und können begrenzte Flächen effizienter ausnutzen. Sprich mehr Module nutzen. Darüber hinaus können größere Module effizientere Ergebnisse liefern und ästhetischer sein. |
Wechselwirkungen von Denkmalschutzbelangen und dem PV-Ausbau auf Dächern prüfen. Alle erneuerbaren Energieanlagen werden im EEG 2023 als vorrangiger Belang in die Schutzgütberabwägung, beispielsweise im Rahmen | PV-Anlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher ermöglichen und diese zur Verfügung stehenden Flächen ebenfalls bestmöglich für den Zubau von PV ausnutzen | Sollten Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude leben und deshalb nicht über PV nachgedacht haben, weil Sie dachten die Hürden seien zu hoch wissen Sie jetzt: In der Regel haben PV-Dachanlagen Vorrang vor dem Belangen des Denkmalschutzes und Sie können Ihr Vorhaben nochmal mit entsprechenden Behören kritisch prüfen lassen. |
Regelung zur Balkonkraftwerken für Mieter / Eigenheimbesitzer
Ziel: Die Verwendung von Balkonkraftwerken (korrekter Begriff: Steckersolargeräte) soll verstärkt gefördert werden. Dabei wird der bürokratische Aufwand reduziert und die Inbetriebnahme vereinfacht, um die technischen Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben optimal auszuschöpfen.
Solarpaket I
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
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Meldepflichten vereinfachen oder streichen | Bürokratie abbauen und Inbetriebnahme vereinfachen | Derzeit müssen Balkonkraftwerke sowohl im Marktstammdatenregister eingetragen als auch beim Netzbetreiber eingetragen werden. Diese Doppelmeldung soll entfallen. |
Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden. Balkon-PV soll übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen. Allerdings nur bis ein Zweirichtungszähler installiert wird. Messstellenbetreibende werden dazu verpflichtet die Zähler entsprechend auszutauschen. Bis dahin sind auch rückwärtsdrehende Ferrariszähler geduldet. | Inbetriebnahme der Balkon-PV Anlagen ermöglichen, ohne auf den Austausch der Zähler zu warten. | Sie können ein Balkon-PV Modul direkt in Betrieb nehmen ohne auf den Austausch des Zählers zu warten. |
Aufnahme von Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen | Für Mietende ein Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb einer Balkon-PV ermöglichen | Der Betrieb einer Balkon-PV muss Ihnen durch Ihren Vermieter oder die Wohnungseigentümer Gemeinschaft genehmigt werden – sie hätten also ein Recht darauf |
Anlagenzusammenfassung bei Balkon-PV | Balkon-PV Leistung nicht zur etwaigen weiteren existierenden PV-Anlagen hinzurechnen, um etwaige regelungsrelevanten Grenzen nicht mehr zu überschreiten | Sollten Sie auf Grund etwaiger Grenzüberschreitungen hinsichtlich der Gesamtleistung Ihrer PV-Anlagen (z.B. Dach- und Balkon) bisher keine Balkon-PV Anlagen installiert haben, weil Sie dadurch schlechter gestellt worden wären, wurde die Zusammenlegung von Balkon-PV mit anderen PV-Anlagen auf demselben Grundstück ausgeschlossen |
Schukostecker als Energiesteckervorrichtung ebenfalls zu lassen | Einfachere Installation und Inbetriebnahme | Sie können die Installation Ihres Balkon Kraftwerkes einfach und selbst durchführen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Stecker nicht in eine Mehrfachsteckdose stecken. |
Schwelle von 600 W Wechselrichterleistung auf 800 W erhöhen | Leistungsfähigere Module und Wechselrichter zu lassen, um mehr Strom produzieren und nutzen zu können | Sie können zukünftig Module bis 800 W Leistung und einen entsprechend leistungsfähigen Wechselrichter nutzen und somit mehr Strom produzieren und selbst nutzen |
Solarpaket II
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
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Bauliche und technische Anforderungen an Balkon-PV weiter optimieren | Hemmnisse und Hürden durch bauliche Detailregelungen vereinfachen und damit den Zubau von PV-Balkon fördern | Balkon-PV wird noch einfacher einsetzbar sein |
Regelungen zum Bürokratieabbau und Netzanschluss
Ziel: Die Bundesregierung möchte das Verfahren für den Netzanschluss mithilfe des vorhandenen Fachkräftepotenzials beschleunigen, ohne die Netzsicherheit zu beeinträchtigen. Trotz der hohen und wachsenden Nachfrage soll eine schnelle Bearbeitung der Anschlussanfragen durch massentaugliche Verfahren gewährleistet werden. Dafür sollen Prozesse flächendeckend standardisiert und digitalisiert werden.
Solarpaket I
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
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Frist für Zähleraustausch verkürzen. Der Zähleraustausch auf eine moderne Messeinrichtung hat zukünftig binnen eines Monats seitens des Messtellenbetreibers zu erfolgen. Kann der Messstellenbetreiber diese Frist nicht einhalten, kann der Anlagenbetreiber den Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen. | Schnellere Inbetriebnahme der Anlagen und Unabhängigkeit der Anlagenbetreiber vom Messtellenbetreiber | Sie können sich selbst um die Beschaffung und den Einbau eines notwendigen modernen Zähler s kümmern, sofern Ihr Messbetreiber die 1 Monatsfrist nicht einhalten kann |
Vereinfachte Anmeldung von kleinen Anlagen bei Marktstammdatenregister und Netzbetreiber | Entbürokratisierung und Vereinheitlichung von Prozessen | Ist abzuwarten |
Solarpaket II
Was im Entwurf steht | Ziel | Was das für Sie bedeutet? |
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Technische Anschlussbedingungen (TAB) vereinheitlichen. In Deutschland gibt es 870 Verteilnetzbetreiber, deren technische Anschlussbedingungen teilweise voneinander abweichen. Diese sollen vereinheitlicht werden | Entbürokratisierung. Entwicklung effizienter, einheitlicher Prozesse | Ist abzuwarten |
Fazit
Insgesamt sollen die Solarpakete I und II den Zugang zu erneuerbaren Energien erleichtern und damit den Umstieg auf eine nachhaltigere Energieversorgung unterstützen. Für Sie als Privatperson, Eigenheimbesitzer oder Mieter ergeben sich dadurch zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten, aktiv an der Energiewende teilzuhaben und von den neuen Regelungen zu profitieren. Aus unserer Sicht sind einige Punkte längst überfällig und dürfen auch weiterhin noch verbessert und optimiert werden.