• info@helvia.de
Solarpflicht – Photovoltaikpflicht 2023: Was in welchem Bundeslang gilt und was wann wie geplant ist
By Maximilian Feger

Solarpflicht – Photovoltaikpflicht 2023: Was in welchem Bundeslang gilt und was wann wie geplant ist

In Deutschland hat die Nutzung von Photovoltaik eine zentrale Rolle eingenommen. Die Bundesländer setzen verstärkt auf die nachhaltige Technologie, um ihre Klimaziele zu erreichen. So gibt es in fast allen Bundesländern mittlerweile eine Photovoltaikpflicht oder es ist eine in absehbarer Zukunft geplant. Aber was genau bedeutet das? Und wie unterscheidet sich die Umsetzung der Photovoltaikpflicht von Bundesland zu Bundesland?

Die Photovoltaikpflicht ist weit mehr als nur ein politischer Beschluss; sie ist ein klares Signal an alle Bürger und Unternehmen, dass die Energiezukunft Deutschlands in erneuerbaren Quellen liegt. Wie Solar- und Photovoltaikanlagen in den einzelnen Bundesländern gefördert werden, lesen Sie in diesem Beitrag.

In diesem Beitrag stellen wir alle Bundesländer spezifischen Informationen bereit.

Solarpflicht Baden-Württemberg

Mit dem Eintritt der finalen Phase des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg am 1. Januar 2023, besteht nun die Pflicht, bei umfassenden Dachsanierungen von Wohngebäuden, mindestens 60% der für Solar geeigneten Flächen mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Eine solarthermische Anlage kann als Alternative installiert werden. Bereits seit dem 1. Januar 2022, mussten Nicht-Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen mit Solarkollektoren ausgerüstet sein – eine Reduzierung der vorherigen Grenze von 75 Stellplätzen. Bei Neubauten von Wohngebäuden ist diese Regel seit dem 1. Mai 2022 in Kraft.

Das Land Baden-Württemberg hat hierzu einen Praxisleitfaden Photovoltaik veröffentlicht.

Solarpflicht Bayern

Am 15. November 2021 einigte sich die Regierung Bayerns auf einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, welcher am 13. Dezember 2022 vom Landtag bestätigt wurde. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 besteht eine Pflicht zur Installation von Solardächern für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ab März 2023 und für andere Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Eine Erweiterung dieser Pflicht auf neue Wohngebäude ist ab Januar 2025 vorgesehen, ebenso eine Solarpflicht bei umfangreichen Sanierungen.

Solarpflicht Berlin

Im März 2020 verabschiedete die Landesregierung Berlin einen „Masterplan Solarcity“, der die Installation von Photovoltaikanlagen auf allen öffentlichen Gebäuden vorsieht. Mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum „Solargesetz Berlin“ am 17. Juni 2021, wurde diese Verpflichtung auf private Eigentümer ausgeweitet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023, müssen sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installieren, die mindestens 30% der Dachfläche bedecken. Als Alternativen sind Anlagen an der Gebäudefassade oder Solarthermieanlagen zulässig. Bei Wohngebäuden aus dem Bestand muss bei max. 2 Wohneinheiten (WE) eine Leistung von 2 kWp nicht überschritten werden. Für Wohngebäude mit min. 3 WE und max. 5 WE ist eine Leistung von 3 kWp festgesetzt. Eine Leistung von 6 kWp ist bei Wohngebäuden mit min. 6 WE und max. 10 WE vorgeschrieben. Sollte die Nutzfläche eines Gebäudes kleiner als 50 m² sein, so gilt die Solarpflicht nicht.

Solarpflicht Brandenburg

Die brandenburgische Regierung hat am 21. Februar 2023 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Pflicht zur Installation von Solardächern auf neuen öffentlichen Gebäuden und Supermärkten vorsieht. Diese Pflicht betrifft auch Dachsanierungen dieser Gebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Eine Solarpflicht für private Gebäude ist in Brandenburg bislang nicht geplant.

Solarpflicht Bremen

Am 21. März 2023 verabschiedete der Bremer Senat ein Solargesetz, welches im Mai in Kraft treten soll. Vorgesehen ist eine allgemeine Pflicht zur Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50% der Bruttodachfläche bei Neubauten und Bestandsgebäuden, falls diese grundlegend saniert werden oder die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Übergangsfristen sind für Dachsanierungen ab dem 1. Juli 2024 und für Neubauten ab dem 1. Juli 2025 vorgesehen. Ausnahmen gelten für Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die für die Installation ungeeignet sind. Solarthermische Anlagen sind ebenfalls zulässig.

Solarpflicht Hamburg

Der Hamburger Senat verabschiedete am 22. Dezember 2020 die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz: Eine Solarpflicht für Neubauten wurde ab Januar 2023 eingeführt, für Bestandsgebäude gilt sie ab 2025, sofern das Dach erneuert wird. Ausnahmen gelten bei längerer Amortisationsdauer als 20 Jahre oder technischer Unmöglichkeit der Installation. In Hamburg gibt es keine Mindestgröße für Photovoltaikanlagen.

Solarpflicht Hessen

Am 16. November 2022 wurde die Novelle des Energiegesetzes vom hessischen Landtag verabschiedet. Künftig sollen Photovoltaikanlagen auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden verpflichtend errichtet werden. Die Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern wurden gelockert, mit geringeren Mindestabständen zu den Nachbardächern, wenn eine Brandschutzmauer vorhanden ist.

Solarpflicht Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell weder eine Solarpflicht, noch sind konkrete Pläne zur Einführung seitens der Landesregierung zu bekannt.

Solarpflicht Niedersachsen

Gemäß der niedersächsischen Bauordnung gilt seit dem 01.01.2023 eine Solarpflicht für alle Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mindestens 50 m². Dabei ist es erforderlich, dass mindestens 50 % der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage bestückt werden. Ab dem 01.01.2025 wird diese Pflicht auf neu errichtete Wohngebäude ausgeweitet. Die Einhaltung dieser Regelung kann auch durch die Installation einer Solarthermieanlage gleicher Größe erreicht werden. Seit dem 01.01.2023 müssen Wohngebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche so konstruiert werden, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen installiert werden können.

Solarpflicht Nordrhein Westfalen

Die Baupflicht für Solaranlagen wurde in den Koalitionsvereinbarungen der schwarz-grünen Regierung festgelegt. Ab 2022 gilt die Pflicht für Parkplätze mit min. 35 Stellplätzen, sofern der Bauantrag ab dem 01.01.2022 gestellt wurde und die Stellplätze nicht zu Wohngebäuden gehören. Alternativ kann Solarthermie installiert werden. Ab 2023 soll die Solarpflicht für alle öffentlichen Liegenschaften, ab 2024 für alle gewerblichen Neubauten und kommunalen Liegenschaften gelten, vorausgesetzt, es wurde eine Dachsanierung durchgeführt. Die Solarpflicht soll ab 2025 auch für private Neubauten und ab 2026 für private und gewerbliche Bestandsgebäude bei umfassender Dachsanierung gelten. Die Erfüllung der Pflicht kann auch durch die Installation von Solarthermieanlagen oder die Verpachtung der Dachfläche an externe Investoren erfolgen.

Solarpflicht Saarland

Im Saarland gibt es aktuell keine Solarpflicht. Es sind allerdings konkrete Pläne zur Einführung seitens der Landesregierung geplant. Diese werden sich voraussichtlich vorerst auf öffentliche Gebäude beschränken.

Solarpflicht Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell weder eine Solarpflicht, noch sind konkrete Pläne zur Einführung seitens der Landesregierung zu bekannt.

Solarpflicht Schleswig-Holstein

Mit der überarbeiteten Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, die ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt, ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dächern von neu errichteten Nichtwohngebäuden vorgeschrieben. Diese Verpflichtung gilt auch für sanierte Nichtwohngebäudedächer, sofern mindestens 10 % der Dachfläche betroffen sind. Zudem sieht das Gesetz die Ausstattung von Parkplätzen mit mindestens 100 Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen vor. Die schwarz-grüne Koalition plant derzeit, die Solarpflicht ab 2025 auf Neubauten auszudehnen.

Solarpflicht Rheinland-Pfalz

Seit dem 01.01.2023 gilt in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für Gewerbebauten mit einer Dachfläche von mindestens 100 m², gemäß dem neuen Solargesetz des Landes. Darüber hinaus muss auf Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen Photovoltaik installiert werden. Dabei ist die Installation dieser Anlagen nicht zwangsläufig auf den Stellplätzen oder den Gewerbebauten erforderlich. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage auf Außenflächen in unmittelbarer Nähe wird ebenfalls berücksichtigt. Die Photovoltaikanlage sollte dabei mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche bedecken.

Solarpflicht Thüringen

In Thüringen ist ein Solargesetz in Planung, das die Nutzung mehrerer Dachflächen für Photovoltaik oder Solarthermie vorsieht. Ein konkreter Zeitplan steht jedoch noch aus.

Bundesweite Solarpflicht

Im Juli 2021 regte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine bundesweite Solarpflicht für öffentliche und private Gebäude in Deutschland an. Diesem Vorschlag folgte im August 2021 ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der auf die Beschleunigung des Ausbaus von Solarstromanlagen auf Gebäuden abzielte.

Nach den Grünen-Vorschlägen könnten Ausnahmen gewährt werden, wenn Denkmalschutz, Dachbegrünung oder unverhältnismäßig hohe Installationskosten der Photovoltaikanlagen dem entgegenstehen. Zudem könnten Eigentümer von der Pflicht befreit werden, wenn bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes genutzt werden.

Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag eine bundesweite Solarpflicht wie folgt festgelegt: „Alle geeigneten Dachflächen sollen für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies obligatorisch sein, bei privaten Neubauten zur Regel werden.“ Die Bundesregierung plant, steuerliche und bürokratische Hindernisse für den Betrieb von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Privathäusern, abzubauen.

Fazit:

Bis auf Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gibt es in allen Bundesländern mittlerweile eine Solarpflicht, die sich in Ihrer Ausprägung von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Im Saarland und in Sachsen sind bereits konkrete Pläne zur Einführung bekannt.

  • No Comments
  • 15. Mai 2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.