
Das GEG oder auch Heizungsgesetz: Fakten statt Halbwahrheiten – Eine Aufklärung: Ausführlicher Überblick und Faktencheck – Update 06.07.2023
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beherrscht derzeit die Schlagzeilen der nationalen Medien und wird intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt steht die geplante Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums, die ursprünglich vorsah, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, neu installiert werden dürfen.
Das GEG existiert schon seit einiger Zeit und wird in seinen Grundzügen auch weiterhin bestehen. Doch was bedeutet diese Änderung genau und warum ist sie so wichtig? Hier ein detaillierter Blick auf das Thema. Sie haben keine Lust den gesamten Artikel zu lesen? Starten Sie direkt mit dem Helvia Habeck-Check und finden anhand Ihrer persönlichen Situation ganz einfach heraus, was für Sie gilt.
UPDATE: 06.07.2023
Das Bundeverfassungsgericht hat die Verabschiedung des GEG vor der Sommerpause blockiert:
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte ursprünglich in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause verabschiedet werden.
- Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben, wodurch die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause nicht mehr möglich ist.
- Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung nicht mit dem Inhalt des GEG auseinandergesetzt, sondern mit dem parlamentarischen Verfahren.
- Es wurde entschieden, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden dürfen.
- Trotz der Verzögerung besteht immer noch die Möglichkeit, dass das GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
- Für die Fortsetzung des Verfahrens gibt es zwei Optionen:
- Der Bundestag könnte sich zu einer Sondersitzung in der Sommerpause treffen, die eigentlich nach dem betreffenden Freitag beginnt.
- Die Verabschiedung des Gesetzes könnte auf die Zeit ab September verschoben werden, wenn der Bundestag regulär wieder zusammentritt.
UPDATE: 14.06.2023
Gestern Abend wurden sogenannte Leitplanken für das Gesetz auf höchster politischer Ebene gesetzt.
Darüber hinaus herrscht ab dem 01.01.2024 eine Beratungspflicht für alle, die sich eine neue Heizung einbauen lassen wollen.
- Erleichterungen für Hauseigentümer: Die ursprünglich geplanten strengen Regeln wurden abgemildert. Nicht jede neue Heizung muss ab 2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bedingung für erneuerbare Energien: Die 65% Pflicht für erneuerbare Energien tritt erst ein, wenn eine Stadt einen kommunalen Wärmeplan hat. Ohne diesen können Eigentümer bei einem Heizungsausfall weiterhin eine Gasheizung installieren, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar ist.
- Neubauten: In Neubaugebieten gilt ab Januar 2024 eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Außerhalb von Neubaugebieten gelten Ausnahmen.
- CO2-Preise: Fossile Energieträger werden teurer aufgrund steigender CO2-Preise, wodurch die Wirtschaftlichkeit von Gasheizungen in Frage gestellt wird.
- Information an Hauseigentümer & Beratungspflicht: Beim Kauf einer Gasheizung sollen die Käufer über mögliche Unwirtschaftlichkeit informiert werden. Darüber hinaus herrscht ab dem 01.01.2024 eine Beratungspflicht für alle, die sich eine neue Heizung einbauen lassen wollen.
- Kommunale Wärmepläne: Großstädte sollen bis 2026, kleinere Städte bis 2028 kommunale Wärmepläne erstellen und ihren Bürgern mitteilen, wo Fernwärmeanschlüsse möglich sind.
- Holz und Holzpellets: Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets betrieben werden, bleiben als Option erhalten, um die 65%-Vorgabe zu erfüllen.
- Wasserstoff-Planung: Kommunen werden verpflichtet, Zeitpläne für den Hochlauf von Wasserstoff mit Zwischenzielen zu erstellen, um die Transformation des Gasnetzes sicherzustellen.
- Private und öffentliche Gebäude: Sie sollen gleich behandelt werden; zuvor gab es Kritik an geplanten Ausnahmen für bestimmte öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser.
- Mieterbelastung: Es ist unklar, wie sich die Änderungen auf Mieter auswirken. Es gibt Hinweise auf eine zusätzliche Modernisierungsumlage, durch die Eigentümer Kosten für energetische Maßnahmen auf Mieter umlegen können.
- Politische Reaktionen: Die Regierungskoalition betrachtet die Änderungen als Kompromiss und als Schritt in Richtung Klimaschutz. Der Immobilienverband ZIA begrüßt, dass erst kommunale Wärmepläne erstellt werden müssen, bevor Hauseigentümer strengeren Regeln unterworfen werden. Der Energieverband BDEW sieht die Umsetzung für alle Beteiligten als praktikabler an.
Warum der schnelle Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien?
Die Antwort ist einfach: Um unseren Planeten zu schützen und den Klimawandel zu stoppen. Wir stehen vor einer großen Herausforderung, die Energiewende weiter voranzutreiben und uns auf eine nachhaltigere Zukunft einzustellen.
Heizungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Etwa 70 % der Energie in privaten Haushalten wird zum Heizen genutzt, und weitere 15 % fließen in die Warmwasseraufbereitung, bei der in den meisten Fällen ebenfalls die Heizung involviert ist. Umgerechnet auf den gesamten deutschen Energiebedarf (Inkl. Öffentlichen Einrichtungen und Industrie) bedeutet das, dass rund ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland auf das Heizen entfällt.
Der Umstieg auf Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren, kann daher einen erheblichen Einfluss haben. Nicht nur im Kampf gegen den Klimawandel, sondern auch in Bezug auf unsere Abhängigkeit von ausländischen Energieversorgern. Derzeit nutzen noch etwa 80 % der Heizungen fossile Energieträger, die hauptsächlich aus dem Ausland bezogen werden – Stichwort: Ukraine-Konflikt und russisches Gas.
Erneuerbare Energien hingegen kommen hauptsächlich aus dem Inland. Mit dem geplanten Ausbau von Photovoltaik- und Windenergie wird dieser Anteil in Zukunft weiter zunehmen. So wird Deutschland durch das neue Gesetz nicht nur klimafreundlicher, sondern gleichzeitig auch unabhängiger.
Um bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu leben, müssen wir aktiv werden. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Pflicht zur Erneuerung von Heizungsanlagen nach 30 Jahren
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, erneuert werden müssen. Dies gilt allerdings nicht in allen Fällen. Wenn die Immobilie vor dem 1. Februar 2002 bereits vom Eigentümer selbst genutzt wurde, besteht keine Pflicht zur Erneuerung des Kessels.
Ebenso ausgenommen sind Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. Sie sind effizienter und schadstoffärmer als ältere Modelle und können daher weiterhin betrieben werden. Aber es ist wichtig zu beachten, dass bei der Installation einer neuen Heizung ab 2024 mindestens 65% der Energie aus erneuerbaren Quellen kommen muss.
Bei Havariefällen sollen Personen über 80 Jahren von der Austauschpflicht befreit werden.
Sprich: Es gibt keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden. Das heißt, eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann weiterbetrieben werden. Es gilt aber weiterhin – wie auch schon bisher (!) – der Grundsatz, dass eine Heizung 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss.
Der Diskussionspunkt: Ausnahmeregelungen
Die Meinungen über das neue Gesetz gehen auseinander. Besonders kontrovers diskutiert werden die o.g. Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von dem Gesetz betroffen sein sollen.
In unserer Beratungsarbeit erleben wir häufig, dass Halbwissen und Missverständnisse Entscheidungen beeinflussen. Deshalb haben wir eine Auswahl der zukünftig möglichen Heizungsformen aufgeführt und erläutert.
Welche Heizungsarten fallen unter die 65% erneuerbare Energie Regelung?
Die Anforderungen sind einfacher erfüllt, als derzeit in der Öffentlichkeit angenommen wird. In dem Video des Energiesparkommissars wird dies einfach und verständlich deutlich:
Fern- und Nahwärmenetze
Ein Wärmenetz ist ein System, das Wärme aus verschiedenen erneuerbaren Quellen sowie Abwärme (zum Beispiel aus Industrieanlagen oder Rechenzentren) sammelt und effizient nutzt. Diese Netze sollen bis 2030 mindestens 50 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme liefern und bis 2045 komplett klimaneutral sein. Wenn Sie Ihre Heizung an ein bestehendes Wärmenetz anschließen, erfüllen Sie damit pauschal die gesetzliche Anforderung, auch wenn der Anteil erneuerbarer Energien aktuell noch niedriger ist.
Elektrische Wärmepumpe
Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Eine elektrische Wärmepumpe ist eine gute Option für viele Wohngebäude. Sie nutzt die erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft oder Abwasser. Es ist von Vorteil, wenn das Gebäude gedämmt ist und eine Flächenheizung vorhanden ist, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Auch hier ist die Anforderung an die 65% erneuerbare Energiequelle pauschal erfüllt. Die Effizienz einer Wärmepumpe wird anhand ihrer JAZ ermittelt. Die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, dient zur Ermittlung der Jahresenergiekosten einer Wärmepumpe und ist die wichtigste Größe zur Angabe der Effizienz einer Wärmepumpe. Konkret misst die Jahresarbeitszahl das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme).
Ein Beispiel: Arbeitet eine Wärmepumpe mit einer JAZ von 3, bedeutet dies, dass 1 kWh Strom in 3 kWh Wärme umgewandelt wird. Die 3 kWh Stunden Wärme werden aus 2 Teilen Umluft, Erdwärme oder Grundwasserwärme gezogen – sprich 100 % aus erneuerbaren Energien – und zu einem Teil aus Strom. Auch ohne Öko-Stromvertrag und durch die Nutzung eines normalen Stromtarifes inkl. des derzeitigen Strommixes in Deutschland, der Ende Mai 2023 aus 55 % erneuerbaren Energien besteht, erreicht die Wärmepumpe somit einen Grad von 83 % erneuerbarer Energien, mit der sie betrieben wird. (2 x 100 % + 1 x 55 % = 85 %)
Stromdirektheizung
Diese Heizform kann in Gebäuden mit sehr guter Dämmung und geringem Heizbedarf genutzt werden. Da Strom schon jetzt zu fast 55 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt und dieser Anteil stetig steigt, kann auch diese Option die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Stromdirektheizungen sind z.B. Infrarotheizungen oder Photonenheizungen.
Hybridheizungen
Wenn eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um den Heizbedarf an besonders kalten Tagen zu decken, kann sie durch einen zusätzlichen, fossil betriebenen Wärmeerzeuger (zum Beispiel eine Öl- oder Gasheizung) oder eine Biomasseheizung unterstützt werden. Um die 65-Prozent-Regelung zu erfüllen, muss die Wärmepumpe den Hauptteil der Heizleistung erbringen.
Heizung auf Basis von Solarthermie
Solarthermie ist eine weitere Option, vorausgesetzt, sie deckt den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes ab.
Wasserstoffheizungen
Diese Heizungen, die sowohl mit Erdgas als auch mit reinem Wasserstoff betrieben werden können, sind eine Option, wenn der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten Plan zur Umstellung auf Wasserstoff hat. Voraussetzung ist die Nutzung von grünem oder blauem (nur unter bestimmten Voraussetzungen) Wasserstoff. Die einzelnen Wasserstoff-Farben und unterschiede können Sie hier nachlesen.
Biomasseheizungen
Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.): Diese Option sollte nur in Gebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht praktikabel sind, zum Beispiel in denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden, die schwer zu sanieren sind. In Bezug auf neu errichtete Gebäude sollte der Einbau einer Biomasse-Heizung auf den Einsatz in einem Spitzenlastkessel in Kombination mit einer Wärmepumpe (sogenannte Wärmepumpen-Hybridheizung) beschränkt werden. Dies dient dazu, die begrenzten Ressourcen an Biomasse zu schonen.
Gasheizung
Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt: Hierbei muss mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas für die Wärmeversorgung verwendet werden. Es gibt auch „H2-Ready“ Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, allerdings dürfen diese Heizungen nur installiert werden, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt.
Finanzielle Aspekte und Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die Umstellung auf eine Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, können erheblich sein. Allerdings gibt es zahlreiche Förderprogramme, die den Umstieg erleichtern können. Die Bundesregierung hat Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien bereitgestellt.
Die Bundesregierung passt die Förderstrukturen an, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Basisförderung für den Austausch alter fossiler Heizungen durch klimafreundlichere Alternativen bleibt bestehen, und diese Förderung wird jetzt für alle Hausbesitzer und Kleinvermieter, die ihre Immobilien selbst nutzen, auf 30% angehoben.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es auch drei Bonusprogramme, die die Fördersätze erhöhen können:
Klimabonus I
Dieser 20% Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung für bestimmte Gruppen gewährt, darunter Empfänger einkommensabhängiger Sozialleistungen und Hausbesitzer, die alte und ineffiziente Heizungen tauschen, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Beispielsweise gilt dies für den Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und die vor 2002 installiert wurden, sowie für Personen über 80 Jahre.
Klimabonus II
Dieser 10% Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt, wenn Hausbesitzer ihre besonders alte und ineffiziente Heizung vor dem gesetzlichen Stichtag austauschen oder eine Heizung mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energien installieren.
Klimabonus III
In Fällen von Havarien wird ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt, wenn die gesetzlichen Anforderungen übertroffen werden, z. B. wenn man innerhalb eines Jahres statt innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren auf eine Wärmepumpe umsteigt.
Die Antragstellung für diese Klimaboni ist zeitlich gestaffelt, um die Nachfrage nach Handwerkern und Produkten zu regeln und Preisanstiege zu vermeiden. Ab 2024 sind beispielsweise alle Geräte, die älter als 40 Jahre sind, förderfähig, ab 2025 Geräte, die älter als 35 Jahre sind, und ab 2026 alle Geräte, die älter als 30 Jahre sind.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten zu senken, besteht darin, einfache Heiz-Tipps anzuwenden oder smarte Heizungsregler zu nutzen. Darüber hinaus kann die Heizung im Rahmen einer umfassenderen energetischen Sanierung des Gebäudes zu erneuern. Oft können durch eine verbesserte Gebäudedämmung, den Einbau von energieeffizienten Fenstern oder die Nutzung von Wärmerückgewinnungssystemen weitere Energieeinsparungen erzielt werden. Dies kann dazu beitragen, die Kosten für die neue Heizung zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen.
Fazit
Wir bemerken, dass die Debatten rund um das GEG hauptsächlich politisch geprägt sind und dadurch Verwirrung und Unsicherheit unter den Bürgern auslösen. Dabei verfolgt das Gesetz aus unserer Sicht das richtige und dringend benötigte Ziel, gegen den Klimawandel und unsere Energieabhängigkeit vorzugehen. In den meisten Situationen ist es gar nicht nötig, eine neue Heizung zu installieren oder die bestehende zu ersetzen. Sollte es doch erforderlich sein, gibt es eine breite Auswahl an sinnvollen Optionen. Wie es oft im Leben der Fall ist, kann das Reden darüber manchmal mehr verkomplizieren als helfen. Daher unser Rat: Einfach anpacken und machen! Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie unseren Helvia Habeck-Check durchführen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.