
Solarpaket I: Zusammenfassung der Beschlüsse vom 16.08.2023
Photovoltaik hat sich nicht nur als nachhaltige Energiequelle erwiesen, sondern ist mittlerweile auch eine der kostengünstigsten Methoden zur Stromerzeugung. Ziel ist es, in Deutschland bis 2030 215 GW PV zu installieren. Das am 16.08.2023 final beschlossene Solarpaket I spielt eine Schlüsselrolle dabei. Dieses soll am 01.01.2024 in Kraft treten.
Wir haben die wichtigsten Beschlüsse zusammengefasst und mit entsprechenden Beispielen zur Verständlichkeit versehen.
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Haben Sie bereits Angebote vorliegen? Lassen Sie diese von uns auf Herz und Nieren und auf die kommenden Veränderungen prüfen, damit Sie eine für sich optimale Entscheidung treffen können.
1. Ausbau von Freiflächenanlagen
1.1. Flächenkulisse ausgewogen ausweiten:
- Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden für PV-Freiflächenanlagen geöffnet.
- Länder haben eine „Opt-Out“-Option, um die Öffnung bei Überschreitung bestimmter Schwellen zurückzunehmen.
- Beispiel: Wenn ein Bundesland feststellt, dass 1% seiner landwirtschaftlichen Flächen bereits mit PV-Anlagen belegt sind, kann es entscheiden, keine weiteren Anlagen in benachteiligten Gebieten zuzulassen.
1.2. Flächeninanspruchnahme beschränken:
- Ziel: 50% der PV soll in Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert werden.
- Es gibt Grenzen für PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen: 80 GW bis 2030 und 177,5 GW bis 2040.
- Beispiel: Ein Landwirt hat 100 Hektar Land. Davon dürfen zukünftig nur 1-1,5% mit PV-Anlagen belegt werden.
1.3. Agri-PV und besondere PV fördern:
- Einführung eines eigenen Ausschreibungssegments für besondere PV-Anlagen, wie Agri-PV und Floating-PV.
- Beispiel: Ein Bauernhof könnte seine Teiche nutzen, um darauf Floating-PV-Anlagen zu installieren.
1.4. Biodiversitäts-PV:
- Ein neues Konzept, das bis 2024 detaillierter ausgearbeitet werden soll.
- Beispiel: Eine PV-Anlage könnte so gestaltet werden, dass sie gleichzeitig Lebensraum für Pflanzen und Tiere bietet.
1.5. Extensivierung der Agri-PV:
- Anlagen, die nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken verwenden, erhalten Boni.
- Beispiel: Ein Landwirt, der keine Herbizide verwendet und Blühstreifen anlegt, könnte finanzielle Vorteile erhalten.
1.6. Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen:
- Erneuerbare-Energien-Anlagen können effizienter an das Netz angeschlossen werden.
- Beispiel: Ein Windparkbetreiber kann jetzt einfacher Leitungen über ein Stück Land verlegen, ohne mit jedem Grundstückseigentümer verhandeln zu müssen.
2. Ausbau von PV auf Gewerbedächern
2.1. Flexibilisierung der Direktvermarktung:
- Erleichterungen für Betreiber größerer Anlagen, die den erzeugten Strom direkt vermarkten.
- Beispiel: Ein Unternehmen mit einer großen PV-Anlage auf dem Dach kann nun leichter Stromüberschüsse verkaufen.
2.2. Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate:
- Einfachere Regelungen für den Nachweis der Leistung von PV-Anlagen.
- Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen muss erst ab einer bestimmten Größe seiner PV-Anlage aufwändigere Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
2.3. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung:
- Einfacheres Verfahren zur Zusammenfassung mehrerer kleiner PV-Anlagen.
- Beispiel: Ein Gewerbepark mit mehreren Gebäuden kann PV-Anlagen einfacher zu einer Gesamtanlage zusammenfassen.
3. Ausbau von PV für Privatpersonen
3.1. Balkonsolaranlagen entbürokratisieren
- Die Regierung zielt darauf ab, den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen einfacher und unkomplizierter zu gestalten. Dies soll unter anderem durch den Wegfall der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreiber und eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister geschehen.
- Modulseitig sollen bis 2.000 Watt erlaubt werden.
- Die Wechselrichterleistung soll von 600 Watt auf 800 Watt erhöht werden.
- Balkonkraftwerke sollen mit klassischen Schukosteckern ausgestattet werden. Somit ist ein Austausch der Steckdose nicht mehr notwendig.
- Darüber hinaus entfällt die Pflicht zum Zählertausch und rückwärtsdrehende Zähler werden vorübergehend gedulded. Der Messstellenbetreiber.
- Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus und möchten auf Ihrem Balkon eine kleine Solaranlage installieren, um Ihren eigenen Strom zu erzeugen. Mit den neuen Regelungen könnten Sie dies viel einfacher tun, ohne sich durch bürokratische Hürden zu kämpfen.
3.2. Mieterstrom vereinfachen und für Gewerbegebäude öffnen
- Das Mieterstrommodell wird erweitert, um auch gewerbliche Gebäude miteinzubeziehen. Das Ziel ist es, den Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig mehr Möglichkeiten für Mieterstromprojekte zu schaffen.
- Beispiel: In einem Gewerbegebäude mit verschiedenen Unternehmen könnte der Gebäudeeigentümer eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und den darin erzeugten Strom direkt an die Mieter verkaufen, ohne die Netzinfrastruktur zu nutzen.
3.3. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen
- Ein neues Modell wird eingeführt, das es erlaubt, innerhalb eines Gebäudes PV-Strom einfacher zu liefern. Das bedeutet weniger Bürokratie und flexiblere Möglichkeiten für Gebäudeeigentümer und -bewohner, von Solarstrom zu profitieren.
- Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus, in dem jeder Bewohner von der zentralen PV-Anlage auf dem Dach profitieren möchte. Mit dem neuen Modell könnte der Betreiber der Anlage den Bewohnern direkt Strom liefern, ohne durch komplexe Lieferantenpflichten belastet zu werden und ohne die Reststromlieferung übernehmen zu müssen. Sprich der Vermieter muss für den Mieter keinen externen Stromvertrag mehr schließen. Dies liegt wieder in der Verantwortung des Mieters.
3.4. Erleichterungen bei Verwendung von Modulen >500 Watt, Brandschutzbestimmungen
- Es wurden Erleichterungen im Rahmen des Baurechts vorgestellt, die die maximale Größe und das Gewicht der Module bis jetzt reglementiert hat.
- Abstände zu Brandschutzwänden können nun verinngert werden, um somit die zur Verfügung gestellte Dachfläche maximal auszunutzen. Voraussetzung hierfür sind brandschutzzertifizierte Glas-Glas Module
4. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Aufdach-PV:
4.1. Netzanschlüsse bis 30 kW beschleunigen
- Das bestehende Netzanschlussverfahren für Photovoltaikanlagen wird von 10,8 kW auf 30 kW erweitert.
- Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie möchten auf Ihrem Eigenheim eine Photovoltaikanlage installieren. Früher waren die vereinfachten Anschlussverfahren nur für Anlagen bis 10,8 kW möglich. Jetzt können Sie auch größere Anlagen bis 30 kW schnell und unkompliziert ans Netz bringen.
4.2. Direktvermarktung bis 25 kW vereinfachen
- Technische Vorgaben für kleine PV-Anlagen bis 25 kW in der Direktvermarktung werden gelockert. Dies macht die Direktvermarktung für kleinere Anlagen kosteneffizienter.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie betreiben eine kleine Bäckerei und haben eine 20 kW PV-Anlage auf Ihrem Dach. Sie können jetzt den erzeugten Strom einfacher direkt vermarkten, ohne sich durch komplizierte technische Auflagen kämpfen zu müssen.
4.3. Förderung für Gebäude im Außenbereich ermöglichen
- Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Außenbereich wird ausgeweitet, jedoch werden „Solarstadl“ vermieden.
- Beispiel: Stellen Sie sich eine alte Scheune vor, die außerhalb der Stadtgrenzen liegt. Früher war es schwer, hierfür Fördermittel für eine PV-Anlage zu bekommen. Jetzt können solche Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, um sauberen Strom zu erzeugen.
4.4. Repowering von Aufdach-PV ermöglichen
- Regelungen für die Erneuerung bestehender Dachanlagen werden verbessert, was den Einsatz effizienterer PV-Module erleichtert.
- Innerhalb des EEG-Förderzeitraumes ist es nun möglich Module gegen Module mit einer höheren Leistung zu tauschen und trotzdem weiterhin die gleiche Höhe der ursprünglichen Förderung zu erhalten. Das ergibt vor allem bei Volleinspeiser-Bestandsanlagen mit Modulen mit einer Leistung < 200 Watt Sinn.
- Beispiel: Sie haben seit 10 Jahren eine PV-Anlage auf Ihrem Dach und möchten diese durch modernere und effizientere Module ersetzen. Dank der neuen Regelungen können Sie dies nun leichter tun.
4.5. Pönalen entschärfen
- Bei technischen Defekten haben Anlagenbetreiber jetzt mehr Zeit, um Probleme zu beheben, bevor Strafen fällig werden.
- Beispiel: Ihre PV-Anlage hat plötzlich einen technischen Fehler. Früher wären Sie möglicherweise sofort mit Strafen konfrontiert worden. Jetzt haben Sie etwas mehr Zeit, den Fehler zu identifizieren und zu beheben, ohne sofortige finanzielle Konsequenzen zu befürchten.
5. Sonstige Regelungen
Das Solarpaket enthält auch viele kleinere Erleichterungen und Klarstellungen, wie z.B. finanzielle Beteiligungen, technische Anforderungen für kleine Anlagen und mehr.
Zusammenfassend bietet das Solarpaket eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland erheblich fördern und vereinfachen, für Bürokratie abbau sorgen und die Komplexität reduzieren.
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