Nutzen Sie jetzt die neue KfW-Förderung: Solarstrom für Elektroautos – Alles, was Sie wissen müssen – Förderprogramm 442
Update 27.09.2023:
Die verfügbaren Fördermittel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für 2023 in Höhe von 300 Millionen Euro sind bereits aufgebraucht, wobei etwa 33.000 Anträge bewilligt wurden. Wenn Sie Ihren Antrag bereits eingereicht und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss gesichert. Für 2024 sind weitere 200 Millionen Euro vorgesehen. Informationen zur nächsten Antragsrunde finden Sie auf unserer Seite und im Newsletter.
Elektroautos sind ein entscheidender Schritt in eine grünere Zukunft. Jetzt fördert die KfW auch die Selbstversorgung mit Solarstrom für Elektroauto-Besitzer. Hier erfahren Sie alles über das neue Förderprogramm, das ab dem 26. September 2023 zur Verfügung steht. Wir beraten Sie dahingehend gerne.
Das Wichtigste im Überblick
- Maximaler Zuschuss: Bis zu 10.200 Euro
- Geltungsbereich: Für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
- Zielgruppe: Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Neues Förderprogramm der KfW startet am 26. September 2023
Bereiten Sie sich darauf vor, ab dem 26. September 2023 einen Antrag auf die neue KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ (442) zu stellen. Über die neuesten Entwicklungen halten wir Sie auf dieser Seite und über unseren Newsletter auf dem Laufenden.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Sie dabei, Ihr Elektroauto mit eigenem, umweltfreundlichen Solarstrom zu laden. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Kauf einer neuen Ladestation: Zum Beispiel eine Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Anschaffung einer Photovoltaikanlage: Mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
- Anschaffung eines Solarstromspeichers: Mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- Installation der Gesamtanlage: Inklusive aller Installationsarbeiten
- Einführung eines Energiemanagementsystems: Zur optimalen Steuerung der gesamten Anlage
Hinweis: Im September 2023 veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Private Hauseigentümer, die in ihrem Wohngebäude wohnen und ein Elektroauto besitzen (Kauf oder Leasing) oder bis zum Antragszeitpunkt bestellt haben, können sich für diese Förderung qualifizieren. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht für Neubauten vor Einzug, ausschließlich vermietete Immobilien oder Ferienwohnungen gilt.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Konditionen und Auszahlungsdetails
Der Zuschuss teilt sich wie folgt auf:
- Ladestation: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro für bidirektionale Ladekapazität
- Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, bis maximal 6.000 Euro
- Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, bis maximal 3.000 Euro
Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.200 Euro, welcher direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Beachten Sie, dass eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht möglich ist.
Schritt-für-Schritt zum Zuschuss
- Antrag stellen: Bevor Sie Ihre neue Ausrüstung bestellen, reichen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ ein.
- Umsetzung des Vorhabens: Nach Erhalt der Zusage können Sie die benötigten Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
- Nachweis und Auszahlung (ab März 2024): Identifizieren Sie sich (ideal über Schufa-Identitäts-Check) und laden Sie alle entsprechenden Nachweise und Rechnungen im Kundenportal hoch.
Praktisches Beispiel
Lassen Sie uns anhand eines Beispiels von Ingo Meier verdeutlichen, wie Sie von dieser Förderung profitieren können.
Mit selbst erzeugtem Solarstrom nachhaltig unterwegs
Ingo Meier plant, eine Ladestation im Wert von 2.000 Euro, eine Photovoltaikanlage mit 9 kWp für 20.000 Euro und einen Solarstromspeicher für 10.000 Euro zu erwerben. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 32.000 Euro. Nach Beantragung der Förderung reduziert sich sein Eigenanteil auf 24.000 Euro, da er mit einem Zuschuss von 8.000 Euro rechnen kann.
Finanzielle Aufschlüsselung:
- Gesamtkosten: 32.000 Euro
- Zuschüsse: 8.000 Euro (aufgeschlüsselt in 600 Euro für die Ladestation, 5.400 Euro für die Photovoltaikanlage und 2.000 Euro für den Solarstromspeicher)
- Eigenanteil: 24.000 Euro
- Förderquote: 25 %
Schlusswort
Dieses neue Förderprogramm ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der E-Mobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom. Es fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Netzstabilität und Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen.
Für detaillierte Informationen können Sie die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ ab dem 4. September 2023 im Bundesanzeiger einsehen.
Machen Sie den nächsten Schritt in eine nachhaltigere Zukunft mit der KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“!
Letzte Aktualisierung: 03.09.2023