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Gebäudeenergiegesetz: Alles, was Sie jetzt wissen müssen!
By Maximilian Feger

Gebäudeenergiegesetz: Alles, was Sie jetzt wissen müssen!

11.09.2023

Die Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien ist ein entscheidender Schritt, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Hier sind die wichtigsten Punkte des Gebäudeenergiegesetzes, die Sie kennen müssen:

Wichtig zu verstehen ist, dass es sich bei allen Regelungen um den Einbau neuer Heizungen handelt.

Klimafreundliche Heizsysteme ab 2024

Ab 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die spezifischen Fristen sind wie folgt:

  • Neubaugebiete: Regelung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Die Verpflichtung gilt somit nur für Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.
  • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Pflicht zur Umstellung bis spätestens 30. Juni 2026
  • Kleinere Städte: Umstellung muss bis zum 30. Juni 2028 erfolgen
  • Wird in einer Kommune schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans getroffen, wird dort der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.

Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Transformation hin zu erneuerbaren Heizsystemen und den Fristen. Sie erstellen Wärmepläne, die darlegen, welche Heizsystemoptionen in verschiedenen Gebieten voraussichtlich verfügbar sein werden. Dies hilft den Eigentümern, die passendste Technologie für ihre spezifische Lage zu wählen (z.B. den Ausbau von Fernwärme- oder Wasserstoffnetzen).

Bestehende Öl- und Gasheizungen: Was Sie wissen müssen

Selbst wenn eine Heizung repariert werden kann, darf sie weiterhin betrieben werden. Falls jedoch ein kompletter Austausch notwendig ist, gibt es spezifische Übergangsfristen und -regelungen. Neue Öl- oder Gasheizungen müssen einen zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen, wie folgt:

  • 2029: Mindestens 15%
  • 2035: Mindestens 30%
  • 2040: Mindestens 60%
  • 2045: 100%
  • Gasheizungen können auch nach 2026/2028 verbaut werden, allerdings müssen diese dann mit 65% grünen Gasen betrieben werden (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff)
  • Sofern die kommunale Wärmeplanung der Gemeinden eine Umstellung auf ein Wasserstoffnetz vorsieht, kann auch eine Wasserstoff-Ready Gasheizung eingebaut werden, die eine Möglichkeit zur Umstellung auf 100% Wasserstoffbetrieb vorsieht. Bis zur Umstellung auf das Wasserstoffnetz ist die Nutzung von fossilem Gas weiterhin erlaubt
  • Bei unrealisierbarem Wasserstoffnetzanschluss: Umrüstung auf mindestens 65% erneuerbare Energie innerhalb von 3 Jahren
  • Sollte in Bestandsgebäuden in der Übergangszeit bis 2026 / 2028 ein Heizungstausch notwendig sein, ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben

Beispiele für bestehende Öl- & Gasheizungen

Vor 1. Januar 2024 installiert & intakt

  • Betrieb mit fossilem Erdgas bis 31. Dezember 2044 erlaubt
  • Umstieg auf biogene/synthetische Brennstoffe bis Ende 2044 erforderlich
  • Option auf frühzeitigen Wechsel mit Bonus-Förderung bis 2028

Defekt

  • Reparatur möglich

Irreparabel defekt

  • Übergangslösungen wie gebrauchte/Miet-Gasheizung verfügbar
  • Übergangsfristen bis zu 13 Jahre für Umstieg auf 65% erneuerbare Energie-Heizsystem
  • Anschluss an Wärmenetz als Alternative mit maximal 10 Jahren Übergangszeit

Heizungseinbau und Betrieb in Übergangszeiten

Zwischen 2024 und 2026/2028

Einbau neuer fossiler Heizungen erlaubt, mit Beratungspflicht zu Risiken und Alternativen.

Steigende Anteile erneuerbarer Energien ab 2029 erforderlich.

Nach dem 30. Juni 2026/2028

Neue Gasheizungen müssen 65% erneuerbare Energie nutzen, mit Übergangs- und Härtefallregelungen

Gasheizung bei Fehlen eines klimaneutralen Gasnetzes

Einbau unter bestimmten Bedingungen, hauptsächlich mit 65% grünen Gasen

Ölheizungen nach 2026

Weiterhin möglich mit verstärkter Nutzung erneuerbarer Energien.

Beratungspflicht vor Einbau zwischen 2024 und 2026/2028.

Anforderung von 65% „grünem Heizöl“ ab 2029.

Ölheizung-Ausnahmen

Allgemeine Härtefallklausel ersetzt bisherige Ausnahmen.

Einzelfallprüfung durch Behörden.

Härtefallregelungen

In besonderen Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden.

Bundesförderungen für den Umstieg

Der Bund unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme durch verschiedene Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Die Förderungen sind speziell so konzipiert, dass sie für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zugänglich sind, mit Boni, die je nach Einkommen und Geschwindigkeit des Wechsels variieren.

Quelle: BMWK

  • Grundförderung: 30% beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, stabilere Betriebskosten
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer mit jährlichem Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
  • Geschwindigkeitsbonus: 20% bei frühzeitigem Umstieg bis Ende 2028, gilt für bestimmte Heizungsaustausche und wenn fossile Heizungen bei Austausch mindestens 20 Jahre alt sind
  • Maximal 70% Gesamtförderung durch Addieren einzelner Förderungen

Mietrechtlicher Schutz

Mieter werden vor hohen Kosten geschützt, wobei Vermieter nur bis zu 10% der Modernisierungskosten umlegen können und dies mit einer Obergrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt ist.

Technologieoptionen

Beim Umstieg auf eine Heizung mit 65% erneuerbarer Energie stehen verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung, darunter:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Strom-Direktheizung
  • Hybridheizung
  • Solarthermiebasierte Heizung
  • „H2-Ready“-Gasheizungen
  • Und mehr

Für individuelle Beratungen und Entscheidungshilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachweis des Heizens mit Erneuerbaren Energien

  • Einfache Regelungen und Erfüllungsoptionen in der Praxis
  • Vermutungsregelung bei Standardoptionen – z.B. ist bei einer elektrische Wärmepumpe die 65% erneuerbare Energie – Regelung schon pauschal erfüllt
  • Nachweis durch befugte Fachperson bei individuellen Lösungen
  • Rechnungen für Biomethanbezug für fünf Jahre aufbewahren
  • Lieferantenbestätigung für Fernwärme oder Wasserstoff benötigt

Blick in die Zukunft

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz strebt die Bundesregierung an, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen. Das Ziel ist, bis 2045 klimaneutral zu sein, indem der Anteil fossiler Brennstoffe, insbesondere bei Heizsystemen, schrittweise reduziert wird. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte dies nachhaltig tun, da die Lebensdauer einer neuen Heizung in der Regel 20 bis 30 Jahre beträgt.

In der Übergangszeit bis 2045 bieten pragmatische Übergangslösungen Flexibilität und Sicherheit für Hausbesitzer. Dabei ist das übergeordnete Ziel, eine effiziente, nachhaltige und sozial gerechte Wärmeversorgung für alle zu gewährleisten.

Für weitere Details und persönliche Beratungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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  • 11. September 2023

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