
Was ändert sich für PV-Anlagen im Jahr 2024?
Einleitung
Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Deutschland mit sich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat bereits seit Januar 2023 neue Regelungen eingeführt, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. In diesem Artikel werden die wichtigsten Neuerungen für PV-Anlagen im Jahr 2024 kurz und verständlich erläutert. Wir stehen für all Ihre Fragen jederzeit gerne bereit. Buchen Sie sich einfach Ihren kostenfreien Ersttermin.
Ausbau der erneuerbaren Energien
Das EEG 2023 hat ehrgeizige Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Für das Jahr 2023 waren 9 Gigawatt (GW) neue PV-Anlagenleistung geplant, während für 2024 sogar 13 GW vorgesehen sind. Ab 2026 soll der jährliche Ausbau auf 22 GW steigen, wobei etwa die Hälfte dieser Anlagen auf Dächern installiert werden soll und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Erleichterter Netzanschluss
Ab dem Jahr 2025 müssen Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessenten erleichtert, eine Netzanfrage für geplante PV-Anlagen zu stellen. Dies soll den Anschluss von PV-Anlagen beschleunigen. Zudem werden Fristen für die Bearbeitung von Netzanfragen festgelegt, um Verzögerungen zu verhindern. Die Vereinheitlichung der Netzanfragen auf Bundesebene wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt.
Verbesserte Vergütungssätze
Das EEG 2023 hat verbesserte Vergütungssätze für Anlagen eingeführt, die ab 2023 in Betrieb genommen wurden oder werden. Diese Sätze gelten für alle neuen Anlagen, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb gehen. Danach sinkt die Einspeisevergütung wieder. Es gibt Unterschiede zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
- Eigenversorgungsanlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Größere Anlagen ab 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh für den zusätzlichen Teil.
- Volleinspeiseanlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Anlagen über 10 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWp für den zusätzlichen Teil.
- Ab dem 01.02. sinken diese Vergütungssätze jeweils halbjährlich um 1 %. Mehr dazu lesen Sie auch hier.
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Vergütungswerte gibt, je nachdem, ob der erzeugte Strom direkt an einen Direktvermarkter verkauft wird oder an den lokalen Netzbetreiber abgegeben wird.
Einspeisevergütung für Photovoltaik ersatzweise im Garten
Ab 2024 können Sie auch eine Fördervergütung (Einspeisevergütung) für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern im Garten aufgestellt werden. Hierbei sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, einschließlich des Nachweises, dass Ihr Hausdach für eine Solar-Installation ungeeignet ist. Beachten Sie jedoch, dass das Baurecht nach wie vor gilt, und eine Baugenehmigung erforderlich sein kann.
Geplante Änderungen für 2024
Das Solarpaket I, das auch Änderungen des EEG diskutiert, sollte ursprünglich vor Jahresende beschlossen werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies wurde jedoch verschoben, und die Verabschiedung ist für Anfang 2024 geplant. Die geplanten Änderungen betreffen neue PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen. Genaue Informationen zum Solarpaket I finden Sie auch in unseren Beiträgen zu den geplanten Änderungen des Solarpakets I und des Solarpakets II.
Zu den geplanten Änderungen für PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gehören:
- Steigerung der Wechselrichterleistung für Steckersolar-Geräte (Balkonkraftwerke) von 600 Watt auf 800 Watt.
- Die maximale Leistung für Stecker-Solargeräte beträgt 2.000 Watt.
- Getrennte Betrachtung von Steckersolar-Geräten und größeren PV-Anlagen, um Leistungsgrenzwerte nicht zu überschreiten.
- Möglichkeit zum Austausch von Solarmodulen (Repowering) unter Beibehaltung der bestehenden Einspeisevergütung, unabhängig von der Funktionsfähigkeit der alten Module.
- Verpflichtung der Netzbetreiber zur schnellen Bearbeitung von Netzanfragen für PV-Anlagen bis 30 kWp; andernfalls gelten diese als genehmigt.
Bitte beachten Sie, dass diese geplanten Änderungen sich noch im Gesetzesentwurfsstadium befinden und politischen Diskussionen unterliegen können.
KfW 442 – Wird die E-Mobilität & Solar Förderung neu aufgelegt?
Die KfW-Förderung 442 hat in 2023 genau wie das Heizungsgesetz für viel Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Hausbesitzer:innen mit E-Autos haben sich im September bis zu 10.200 € Förderung für Photovoltaikanlage, Speicher und Ladesäule gesichert. Die Begeisterung war schnell vorüber, denn die Förderung war bereits nach weniger als einem Tag ausgeschöpft. Für 2024 sind weitere 200 Millionen Euro Förderung vorgesehen. Durch die Kürzung der Haushaltsmittel ist jedoch derzeit unklar, ob und wann die Förderung in 2024 erneut startet.
Fazit
Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen für PV-Anlagen in Deutschland mit sich, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Attraktivität von Photovoltaik erhöhen sollen. Es ist ratsam, sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und Ihre PV-Pläne frühzeitig zu planen, um von den verfügbaren Förderungen und Vergütungssätzen zu profitieren. Bitte beachten Sie, dass Gesetze sich ändern können. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne. Buchen Sie einfach einen kostenfreien Ersttermin.