Allgmeine Geschäftsbedingungen

Helvia GmbH

1. Anwendungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die die in diesen AGB beschriebenen Leistungen von Helvia nutzen möchten („Auftraggeber“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn Helvia ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt.
     
  2. Individuelle Abreden zwischen Helvia und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

  1. Helvia bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung, dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen an. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung einer bedarfsgerechten PV-Anlage sowie die Prüfung bereits vorhandener Angebote. Zu den weiteren Leistungen zählen die Erstellung betriebswirtschaftlicher Kalkulationen zur Beurteilung entsprechender Konzepte und Angebote. Welche Leistungen im Einzelnen vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot, das Helvia dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses vorlegt.
     
  2. Sämtliche für die Umsetzung und Implementierung der in Ziffer 2.1 genannten Vorhaben erforderlichen Verträge mit Dritten (z. B. Handwerkern, Installateuren, Förderstellen) werden vom Auftraggeber in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung abgeschlossen. Etwaige Anträge an Behörden oder Netzbetreiber stellt der Auftraggeber selbst. Helvia tritt dabei nicht als Stellvertreter des Auftraggebers oder Dritter auf. Von Helvia erstellte Anträge sind vom Auftraggeber hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und in eigenem Namen bei der zuständigen Stelle einzureichen. Eine Haftung von Helvia für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge ist ausgeschlossen.
     
  3. Helvia erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt nicht die Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen oder der Durchführung anderer Maßnahmen. Helvia agiert ausschließlich als beratender Dienstleister und schuldet keinen darüberhinausgehenden Erfolg, insbesondere nicht hinsichtlich einer bestimmten Wirtschaftlichkeit oder eines bestimmten Einsparungserfolgs.
     
  4. Helvia erbringt keine Planungs- und Durchführungsleistungen. Sämtliche von Helvia zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich beratender und unterstützender Natur.

3. Vertragsschluss

  1. Das Leistungsangebot von Helvia ist unter www.helvia.de einsehbar. Durch die Buchung kostenpflichtiger Termine beauftragt der Auftraggeber Helvia unmittelbar. Alternativ kann Helvia dem Auftraggeber ein Angebot in Text- oder Schriftform unterbreiten, das innerhalb der angegebenen Angebotsfrist vom Auftraggeber angenommen werden kann. Unterbleibt eine Annahme, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die von Helvia zur Verfügung gestellten Unterlagen weiter zu nutzen und hat diese auf Verlangen von Helvia zurückzugeben.
     
  2. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume von Helvia geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Einzelheiten zum Widerrufsrecht sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung von Helvia aufgeführt.

4. Beratungsdienstleistung

  1. Im Rahmen einer Beratung untersucht Helvia das Objekt in Bezug auf den möglichen Einsatz und den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Hierbei werden persönliche Präferenzen, bereitgestellte Informationen, Wünsche, Ziele sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Objektanalyse erfolgt nach Wahl von Helvia entweder durch eine Begehung vor Ort oder durch die Auswertung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen am Sitz von Helvia. Sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen gelten als richtig und vollständig.
     
  2. Auf Grundlage einer Objektanalyse sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erstellt Helvia – unter Berücksichtigung der persönlichen Präferenzen des Auftraggebers – ein Anforderungsprofil für eine geeignete Photovoltaikanlage. Dieses Anforderungsprofil wird dem Auftraggeber entweder schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Termins (Telefon-, Video-Call oder Vor-Ort-Termin) erläutert. Auf Basis dieses Profils erstellt Helvia eine Leistungsübersicht in Schriftform, die der Auftraggeber für die gezielte Einholung von Angeboten bei Dienstleistern verwenden kann. Zudem prüft Helvia bestehende Angebote anhand des erstellten Anforderungsprofils. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Anforderungsprofil zu prüfen und gegenüber Helvia zu bestätigen.
     
  3. Sofern der Auftraggeber dies wünscht, kann er Helvia zusätzlich beauftragen, das Projekt auf Grundlage der von Helvia erstellten Objektanalyse und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers auszuschreiben. Hierfür erstellt Helvia eine sogenannte „Vergabeakte“, in der sämtliche relevanten Informationen zum Kundenauftrag enthalten sind. Diese Vergabeakte wird dem Handwerkernetzwerk von Helvia zur Verfügung gestellt. Helvia weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Planungsleistungen von den vom Auftraggeber ausgewählten Handwerksbetrieben zu erbringen sind. Die Vergabeakte enthält ausschließlich jene Informationen und Erkenntnisse, die Helvia im Rahmen des Anforderungsprofils erhoben und abgeleitet hat. Sie ersetzt nicht die vollständige Planung der Installation einer Photovoltaikanlage oder anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Etwaige Angebote von Dritten richten sich direkt an den Auftraggeber. In diesem Kontext tritt Helvia weder als Vertreter des Auftraggebers noch Dritter auf. Darüber hinaus kann Helvia keine Gewähr oder Garantie dafür übernehmen, dass ein geeigneter Handwerkspartner erfolgreich vermittelt oder gefunden wird.
     
  4. Helvia steht dem Auftraggeber, auf Grundlage einer gesonderten zusätzlich zu beauftragenden Leistungen seitens des Auftraggebers, während der Installation und bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage für weiterführende Beratungen und Dienstleistungen zur Verfügung.

5. Honorar

  1. Das vereinbarte Honorar einschließlich separat ausgewiesener Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Angebot und umfasst nur die von Helvia zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 4 dieser AGB. Alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt (wie z.B. die Kosten für die Photovoltaikanlage, deren Installation, etwaigen Umbauarbeiten oder sonstige Arbeiten von Dritten) sind von dem Auftraggeber zu tragen.
     
  2. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen von Helvia in Verzug, so kann Helvia für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Honorar verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Helvia muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzugs anrechnen lassen.

6. Haftung

  1. Betriebswirtschaftliche Kalkulationen werden auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten erstellt. Sämtliche von Helvia erstellten Analysen im Hinblick auf die Rentabilität einer Photovoltaikanlage sind indikativ und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit für aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Änderungen der in den Analysen dargelegten Planungsannahmen.
     
  2. Helvia haftet nicht für die Richtigkeit von eingeholten Angeboten, die Einhaltung von Kostenvoranschlägen, die vertragsgemäße Erfüllung von Verträgen durch von dem Auftraggeber beauftragte Dritte oder für deren Bonität. Ebenfalls haftet Helvia nicht für nachträgliche Preiserhöhungen der beauftragen Photovoltaikanlage oder deren Komponenten. Helvia übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Dritten im Rahmen des Projekts gemachten Angaben. Helvia ist nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und vom Auftraggeber beauftragten Dritten vermittelnd tätig zu werden.
     
  3. Verletzt Helvia eine vertragliche Pflicht, so kann der Auftraggeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn Helvia die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Gegenüber Unternehmen ist eine Haftung von Helvia für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und der Höhe nach auf die Summe der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Helvia beschränkt.
     
  4. Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von Helvia oder dem Auftraggeber verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, Helvia auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die Helvia weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

7. Datenschutz

  1. Helvia wird personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich behandeln und nur zu Zwecken der Vertragserfüllung an Dritte weitergeben.
     
  2. Personenbezogene Daten werden bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen von Helvia gespeichert.
     
  3. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Helvia unter:
    https://helvia.de/privacy

8. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
     
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Helvia, sofern nicht eine Beratung vor Ort vereinbart ist Leistungen können durch Mitarbeiter von Helvia oder durch von Helvia beauftragte Dritte erbracht werden.
     
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Helvia, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. Helvia bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
     
  4. Sind vorstehende AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.  Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.


 

 

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